Gesetzesänderungen per 1. Januar 2005

  • verdachtsfreie Alkoholkontrollen
  • Blutalkoholgrenzwert: 0,5 ‰
  • Fahren unter Betäubungs- und Arzneimitteleinfluss
  • Führerausweisentzüge im Kaskadensystem

Fahren in alkoholisiertem Zustand (FiaZ) und Fahren unter Drogeneinfluss (FuD) wird ab dem 1. Januar 2005 – genau wie zu schnelles Fahren auch – strenger bestraft.
Die neuen Massnahmen sind massiv schärfer als die bisherigen.
Vor allem Wiederholungstäter werden härter angefasst als bisher.

Deshalb lohnt es sich für Autofahrende die Neuerungen zu kennen.

Übersicht Gesetzesänderungen per 1. Januar 2005 (64,66 kB)

Mindestalter

14 Jahre für:

16 Jahre für:

18 Jahre für:

21 Jahre für:

25 Jahre*) für: