Unter 20-Jährige müssen eine Lernphase von mindestens 12 Monaten durch-laufen. D.h. die Führerprüfung kann frühestens 12 Monate nach Erwerb des Lernfahrausweises abgelegt werden.
Damit der Führerausweis trotzdem mit 18 Jahren erworben werden kann, wurde das Alter für den Erwerb des Lernfahrausweises auf 17 Jahre gesenkt, d.h. der Lernfahrausweis kann bereits ab dem 17. Geburtstag erworben werden.
Spezialfall für Jahrgänge 2002 und 2003 (Übergangsbestimmungen)
Personen mit Jahrgang 2003 werden im Laufe des Jahres 2021 18-Jährig; können also den Lernfahrausweis ab dem 1.1.21 erwerben, auch wenn Sie noch nicht 18 Jahre alt sind. Die im 2003 Geborenen können die Führerprüfung dann ab dem 18. Geburtstag ablegen, auch wenn sie den Lernfahrausweis noch keine 12 Monate besitzen.
Erwerben Personen mit Jahrgang 2003 den Lernfahrausweis aber erst im Jahr 2022 oder später, müssen sie (wie alle jüngeren) die 12-monatige Lernphase durchlaufen.