Kinder im Auto, in Kraft seit 1.4.2010

Alle Kinder unter 12 Jahren müssen auf allen Plätzen mit einem ECE-geprüften Kindersitz gesichert sein (Ausnahme: Kinder mit einer Körpergrösse über 1.50m (VRV 3a/4)). Die Kindersitze müssen die Sicherheitsstandards des UNO-Abkommens 03 oder höher erfüllen (s. Etikette auf dem Kindersitz).
Vorsicht bei Autos mit Beifahrer-Airbag: keinen rückwärtsgerichteten Kindersitz auf Beifahrersitz montieren. Ausnahme: der Beifahrer-Airbag ist ausschaltbar.

Gesetzesänderungen per 1. Januar 2005

  • verdachtsfreie Alkoholkontrollen
  • Blutalkoholgrenzwert: 0,5 ‰
  • Fahren unter Betäubungs- und Arzneimitteleinfluss
  • Führerausweisentzüge im Kaskadensystem

Fahren in alkoholisiertem Zustand (FiaZ) und Fahren unter Drogeneinfluss (FuD) wird ab dem 1. Januar 2005 – genau wie zu schnelles Fahren auch – strenger bestraft.
Die neuen Massnahmen sind massiv schärfer als die bisherigen.
Vor allem Wiederholungstäter werden härter angefasst als bisher.

Deshalb lohnt es sich für Autofahrende die Neuerungen zu kennen.

Übersicht Gesetzesänderungen per 1. Januar 2005 (64,66 kB)

Mindestalter

14 Jahre für:

16 Jahre für:

18 Jahre für:

21 Jahre für:

25 Jahre*) für: