2. Teil von „Via sicura“, in Kraft seit 1.1.2014

Die zweite ….. Tranche des Verkehrssicherheitsprogramms „Via sicura“ enthält Massnahmen auf folgenden Gebieten:

  • Begleitung auf Lernfahrten
  • Abklärung der Fahreignung
  • Massnahmen gegen Raser
  • Einziehung und Verwertung von Motorfahrzeugen
  • Verbot von Radarwarnungen
  • Mindestalter für Rad fahrende und Fuhrleute
Via Sicura 2: Alle Details (76,12 kB)

Mindestalter

14 Jahre für:

16 Jahre für:

18 Jahre für:

21 Jahre für:

25 Jahre*) für: